Kurtaxe, Ortstaxe, Tourismusabgabe….es heißt überall anders, aber im Kern geht es darum, dass Gemeinden eine Gebühr pro Person pro Tag haben wollen. Vielleicht sogar verschiedene Gebühren, abhängig vom Alter des Gastes und von der Saison.
Bei More-Bookings können Sie die Kurtaxe als “Saison” anlegen um damit die verschiedenen Gültigkeitszeiträume abzubilden. Und als Berechnungsbasis können Sie unterscheiden zwischen “Erwachsenen” und “Kindern”. Das maximale Alter für Kinder stellen Sie unter “Einstellungen” ein.
Nun gibt es vielleicht noch eine weitere Herausforderung für Sie. Kurzzeitvermietung unterliegt grundsätzlich einer Umsatzsteuer von 7%. Manche von uns können sich zwar mit der Klein-Unternehmer-Regelung um die Abführung herumschleichen, aber was machen Sie, wenn diese Erleichterung für Sie nicht gilt? Dann müssen Sie dafür sorgen, dass die Umsatzsteuer NICHT als Teil des Übernachtungspreises in die Rechnung eingeht, sondern als gesonderter Posten. Den genauen Text, den sich Ihr Finanzamt für die Rechnungstexte wünscht, kennt sicherlich Ihr Steuerberater. Damit die getrennte Ausweisung der Kurtaxe erfolgen kann, sollten Sie einfach beim Anlegen der Saison den Haken bei “NICHT Bestandteil der Übernachtungssumme” setzen. Dann wird die Kurtaxe nicht in den Übernachtungspreis einberechnet. Sie können einen weiteren Haken setzen bei “NICHT Bestandteil des Gesamtpreises”. Diesen Haken brauchen Sie, wenn Sie beispielsweise die Zahlung der Kurtaxe in bar erwarten, aber der Rest der Buchung durchaus vor der Anreise und per Überweisung bezahlt werden soll.